Verordnungen

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Ratgeber
Damit Patienten nicht persönlich in die Praxis kommen müssen, gibt es Rezepte und Bescheinigungen bis zum 30. Juni auch ohne Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).  | Foto: Foto: Pixabay

Rezeptausstellung: Vorlage der Gesundheitskarte vorerst nicht mehr nötig
Vereinfachtes Verfahren

Am Mittwoch, 1. April, beginnt ein neues Quartal zur Verordnung und Abrechnung ärztlicher und therapeutischer Leistungen. Wer als gesetzlicher Kassenpatient ein neues Rezept für dringend benötigte Medikamente oder eine Überweisung zu einem Facharzt braucht, erhält die erforderlichen Bescheinigungen bis zum 30. Juni auch ohne Vorlage seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Durch diese Maßnahme will der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen in der Zeit der Kontaktsperre...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 31.03.20
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