Neue Coronaschutzverordnung
Regelungen für die Stadt Duisburg
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes, die am 26. März veröffentlicht wurde und am kommenden Montag in Kraft tritt, sieht für alle Kreise und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 an drei Tagen in Folge die sogenannte Corona-Notbremse vor. Dies bedeutet, dass die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Davon können allerdings Kommunen mit einer Inzidenz über 100 Ausnahmen machen, wenn sie über ausreichende Testkapazitäten verfügen. Da...