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Laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unter anderem auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich und im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften.  | Foto: LK-Archiv

Stadt Dinslaken informiert über Maskenpflicht
Landesregelung gilt unabhängig von städtischer Allgemeinverfügung

Laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unter anderem auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich und im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften. Darauf weist die Stadt Dinslaken hin. Diese Landesregelung gilt unabhängig zur Frage, ob zum Freitag die städtische Allgemeinverfügung zur Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum auslaufen wird. Diese städtische Verfügung vom Oktober regelt eine lokale Maskenpflicht in...

  • Dinslaken
  • 17.06.21
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