LK-Gemeinschaft
Was ist neu?
Verordnung zum Schutz vor Corona aktualisiert
Die ab dem 20. April bis zum 3. Mai gültige Coronaschutzverordnung ist da. Aber was ist neu? Hier sind alle Neuerungen im Überblick. Die wesentliche Änderungen beinhalten Folgendes:Geöffnet sein dürfen nun auch Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, einschließlich vergleichbare Fachmärkten (zum Beispiel Floristen, Sanitär-, Eisenwaren, Malereibedarfs-, Bodenbelags- und Baustoffgeschäfte) sowie Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte, Kraftfahrzeughandel, Fahrradhandel, Hörgeräteakustiker, Optiker...