Nebenkosten erhöhen - in den meisten Fällen nicht jetzt
Erhöhung der Nebenkostenabrechnung nicht zulässig Gerade in diesen Tagen, wenn die Energiepreise im Steigflug sind und allen Vermietern Erhöhungen ins Haus flattern, haben viele von ihnen nichts schnelleres zu tun, als ihre Mieter darüber zu informieren, dass der Nebenkostenbetrag quasi mit sofortiger Wirkung steigt und aus diesem Grund ab dem nächsten Monat ein Betrag X mehr zu zahlen ist. Das ist jedoch nicht zulässig. Eine einseitige Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung kann nicht...