Angemessenheitsfiktion in den Unterkunftskosten
Für das Jahr 2021 und 2022 jetzt Überprüfungsanträge stellen
"Wurden in den Jahren 2021 und 2022 die Unterkunfts- oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe anerkannt, ist es jetzt Zeit Überprüfungsanträge zu stellen, um rückwirkend die Leistungsansprüche zu sichern. Das betrifft Menschen aus dem SGB II/SGB XII und sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG." Tacheles Der Märkische KreisDer Märkische Kreis und auch das hiesige Jobcenter halten an Ihrem Täuschungsmanöver hartnäckig fest. Ich nenne das Betrug, weil mir kein besseres Wort für diese...