Friedhöfe Dortmund informieren zum aktuellen Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten
Die Friedhöfe Dortmund weisen darauf hin, dass das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten, die im Jahre 1987 für 30 Jahre erworben wurden, spätestens mit Ablauf dieses Jahres erlischt. Falls in den darauffolgenden Jahren dort eine Erdbestattung bzw. eine Urnenbeisetzung erfolgte und deshalb das Nutzungsrecht über das Jahr 2017 hinaus verlängert wurde, läuft das Nutzungsrecht erst zu einem späteren Zeitpunkt aus. Näheres, insbesondere der Zeitpunkt des Ablaufs des Nutzungsrechts, ist der Urkunde zu...