Baum- und Strauchschnitt bis zum 1. März
Hauseigentümer sind für Verkehrssicherheit verantwortlich
Die Stadt Kamen weist darauf hin, dass Baum- und Strauchschnittarbeiten nur noch bis Ende Februar durchgeführt werden dürfen. Eigentümer müssen daher noch rechtzeitig den Überwuchs der Begrünung ihrer Grundstücke zurückschneiden um keine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darszustellen. Ab Dienstag, 1. März, bis Freitag, 30. September, hat der Gesetzgeber es aus Umwelt- und Naturschutzgründen verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu...