Gnadengesuche für Temposünder
Bezirksregierung prüft Bußgeldbescheide im Märkischen Kreis
Seit Anfang Juli gilt wieder der alte Bußgeldkatalog, der bis zum 28. April rechtsverbindlich war. Nun hat sich der Bund mit den Ländern verständigt, was mit bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden von Temposündern geschehen soll, die auf Grundlage des inzwischen wieder außer Kraft gesetzten neuen Bußgeldkatalogs ergangen sind. Wer im Märkischen Kreis zu schnell unterwegs war und einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten hat, das nach altem Recht nicht angeordnet worden wäre, darf...