Verkehrslandeplatz Marl-Loemühle: Eingriff im Naturschutzgebiet
Am Verkehrslandeplatz Marl-Loemühle ist die Schwelle für Landungen aus Richtung Osten um 130 Meter einwärts verlegt worden. Grundlage ist eine luftrechtliche Verfügung des Dezernates für Luftverkehr bei der Bezirksregierung Münster. Sie gilt bis zur Wiederherstellung der Hindernisfreiheit. Auf dem Flugplatz Marl-Loemühle haben wesentliche Teile des Gehölzbestandes an den Böschungen der BAB 43 und weiter östlich eine hindernisrelevante Höhe. Diese ragen bis zu fünf Meter in den Anflug. Die...