Ziel des Bundes ist es Unfälle mit Feuerwerkskörpern zu reduzieren
Überlassungsverbot für Feuerwerk wird kontrolliert
Üblicherweise ist der Feuerwerksverkauf im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember eines Jahres in den der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigten Verkaufsstellen erlaubt. Für das Jahr 2020 jedoch hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit einer Änderung des § 22 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein generelles Überlassungsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher ausgesprochen. Somit ist der Verkauf einschließlich Versandhandel sowie Auslieferung und Abholung...