Corona Dorsten
Erweiterte Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften und neue Regeln für zulässige Kundenzahl
Die neue Corona-Schutzverordnung erweitert die Maskenpflicht im Umfeld von Läden des Einzelhandels und regelt die höchstens zulässige Zahl von Kunden in Geschäften neu. Die Stadt Dorsten stellt Unternehmen jeweils geeignete Plakate zum Download bereit. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gilt die Maskenpflicht ab sofort im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf dem Grundstück der Geschäfte, auf den zum Geschäft gehörenden Parkplätzen sowie auf den Zuwegungen. Gemeint sind hier...