Politik
Missbrauch verjährt zu schnell. Längere Verjährungsfristen müssen auch Patientenrechte stärken
„Kinderschänder sollen grundsätzlich noch nach Jahrzehnten bestraft werden können. Alle 16 Bundesländer fordern von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) deutlich verlängerte Verjährungsfristen für Missbrauchs-Straftaten“ hieß es am 03.08.11 in der WAZ. Die Verjährungsfrist richtet sich bislang nach der Schwere des Missbrauchs, wobei sie mit der Volljährigkeit des Opfers beginnt und zwischen fünf bis dreißig Jahren umfassen kann. Vergewaltigung von Kindern wie...