Verhalten

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Überregionales

Polizei-Rat: Schutz vor KO-Tropfen

Die Kreispolizei gibt Empfehlungen für die Karnevalszeit aus: Grundsätzlich kann die Einhaltung folgender Verhaltensregeln die Gefahr verringern, Opfer einer Straftat im Zusammenhang mit dem Beibringen von "K.O.-Tropfen" zu werden: - Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen - Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen - Von Fremden Getränke nur in verschlossenen Originalflaschen annehmen - Freundinnen und Freunde sollten sich gegenseitig unterstützen und aufeinander...

  • Iserlohn
  • 01.02.13
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