Vergnügunssteuer / Freiwillige Selbstverpflichtung
Vergnügungssteuer als weitere Einnahmequelle für den Nachtragshaushalt! Mit der Bekanntmachung einer Erhöhung der Vergnügungssteuer von 12% bei Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie für Apparate in Gaststätten und sonstigen Orten von 9% auf insgesamt 20% macht sich die Stadtspitze anscheinend keine Gedanken über die nachhaltigen Auswirkungen. Der geltend gemachte Anspruch auf vermehrte Einnahmen von 20% ist hierbei sehr eingeschränkt, wenn beachtet wird, dass dadurch...