Das LSG NRW bestätigt ernste Zweifel an der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze
Mit Beschluss vom 14.10.2011 hat das LSG NRW (AZ - L 12 AS 1360/11 B-) festgestellt, dass der Klägerin für die Durchführung des Verfahrens ab 21.02.2011 PKH zu bewilligen ist. In der Entscheidungsbegründung führt das Gericht aus: “Gem. §§ 73a des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO) ist Prozesskostenhilfe u.a. zu bewilligen, wenn das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Diese Voraussetzung ist vorliegend gegeben. Die Klägerin begehrt höhere Regelleistungen...