Keine Rechtssicherheit bei den Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis
Jahrelange Verfahrensverschleppung beim LSG NRW
Nach telefonischer Auskunft des LSG NRW vom 16.04.2021 ist für das seit Januar 2017 anhängige Berufungsverfahren L 6 AS 120/17 noch immer kein Entscheidungstermin vorgesehen. Das Ausgangsverfahren S 19 AS 3392/15 wurde bereits am 01.12.2016 in erster Instanz entschieden. Im Thema stehen die Mietobergrenzen des Märkischen Kreises aus den Jahren 2014/2015. Seit Jahren sind wohl mehrere Hundert Klagen zum Thema in der Warteschlange anhängig. Seit 2014 gaukelt das Jobcenter Märkischer Kreis feste...