Bundestag beschließt Erleichterungen
Vereinsrecht angepasst
Der Bundestag hat Änderungen für Vereine vor dem Hintergrund der fortbestehenden Corona-Einschränkungen auf den Weg gebracht. Ordentliche Mitgliederversammlungen können aufgeschoben werden, solange Präsenzversammlungen nicht möglich sind und eine virtuelle Mitgliederversammlung nicht mit zumutbarem Aufwand für den Verein und die Mitglieder durchgeführt werden kann. Rechtssicherheit in der PandemieDes Weiteren wird klargestellt, dass auch für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie für...