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Osterfeuer | Foto: Pixabay

Osterfeuer müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden

Die Stadt Dorsten gibt die Regeln und Vorschriften für die Vorbereitung und Durchführung von Osterfeuern bekannt: Es dürfen nur trockene Äste, Zweige und kräftige Holzscheite zusam­mengetragen werden. Das Abbrennen von Abfällen ist verboten. Und: Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt ist nur zu Ostern als angemeldetes Brauchtumsfeuer erlaubt. Ansonsten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art – und dazu gehört auch Baum- und Strauchschnitt - nach § 7 Landesimmissionsschutzgesetz...

  • Dorsten
  • 15.02.18
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