Verbraucherzentrale informiert
Streik am Flughafen: Diese Rechte haben Reisende bei Flugausfall und Verspätung
Mitten in den Sommerferien bringen Warnstreiks des Bodenpersonals der Lufthansa die Urlaubspläne vieler Reisender durcheinander. Betroffene stellen sich nun die Frage, ob sie Anspruch auf Erstattung haben und wie sie trotz des Streiks ihr Urlaubsziel erreichen. „Wird ein Flug wegen eines Streiks annulliert, können sich Betroffene an ihre Fluggesellschaft wenden, die auf Wunsch der Kund:innen entweder den vollständigen Flugpreis erstatten oder für eine Ersatzbeförderung sorgen muss ”, erklärt...