Verbraucherzentrale NRW

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Foto: Archiv Lokalkompass | Foto: Feuerwehr Bochum

Schäden sollten schnell der Versicherung gemeldet werden
Sturm fegt über NRW

GE. Seit Mitternacht warnt der Deutsche Wetterdienst vor Sturm in NRW. Orkanartige Böen mit bis zu 100 Stundenkilometer können Dachziegel lösen und Bäume und Äste zu Fall bringen. „Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden”, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und was Betroffene beachten müssen, erklären nachfolgende Tipps: Eine Police reicht nicht: Für Sturmschäden haften...

  • Gelsenkirchen
  • 21.10.21
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