Verbraucherzentrale NRW
Pfand zurück auch für zerdrückte Flaschen und Dosen/ Verbraucherzentrale NRW gibt Antworten zum Einwegpfand
Pfand zurück auch für zerdrückte Flaschen und DosenVerbraucherzentrale NRW gibt Antworten zum EinwegpfandSeit 01. Januar 2024 wird auch auf Milch- und Milchmixgetränke, die in Einwegflaschen aus Kunststoff mit mehr als 0,1 Liter Fassungsvermögen verkauft werden, das Einwegpfand in Höhe von 25 Cent erhoben. Dies betrifft neben reiner Milch zum Beispiel auch Kakao und Kaffeegetränke mit mehr als 50 Prozent Milchanteil sowie trinkbaren Joghurt und Kefir. Die gesetzliche Pfandpflicht gilt damit...