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Ratgeber

Verbraucherzentrale: Alles klar mit der Abwasserleitung? In welchem Fall eine Prüfung Pflicht ist

Um Schäden und Folgekosten zu vermeiden, müssen betroffene Eigentümer in Wasserschutzgebieten die Abwasserkanäle ihres Grundstücks bis Ende des Jahres überprüfen lassen. Dies gilt für Liegenschaften, bei denen die Schmutzwasserleitungen vor dem 1. Januar 1965 verlegt worden sind. „Wer die gesetzliche Prüfpflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Eine erste Frist hierzu läuft für einige Grundstückbesitzer Ende des Jahres ab“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Die Überprüfung dient...

  • Dinslaken
  • 23.02.15
  • 1
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