Ordnunsgamt kontrolliert Ansammlungs- und Versammlungsverbot
Stadt verzichtet auf Böllerverbotszonen
Die Kreisstadt Unna verzichtet am Silvestertag auf die Ausweisung von Verbotszonen für das öffentliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern und die Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen. In diesem Zusammenhang wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach den Vorgaben der Coronaschutzverordnung der Ankauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik untersagt ist. Zudem sieht die Coronaschutzverordnung für den 31. Dezember und 1. Januar ein...