Verbotsfrist

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Ratgeber

Vom 01. März bis 30. September haben Sträucher und Hecken Schonzeit

Gartenfreunde aufgepasst: Im o.g. Zeitraum besteht eine Schonzeit für Gehölze (und ihre Bewohner). Lediglich in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres ist es erlaubt, Hecken und Gehölze zu beschneiden. Ansonsten ist es lediglich erlaubt, Form- und Pflegeschnitte vorzunehmen. Diese Maßnahme ist ganzjährig zugelassen unter der Voraussetzung, dass keine Vögel in der betreffenen Hecke Nester bauen oder schon brüten. Einzelbäume im Hausgarten fallen nicht unter die genannte...

  • Hilden
  • 05.02.13
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