Verbot der AfD
Überwachung durch Verfassungsschutz reicht nicht
Ich komme zurück auf meinen Beitrag vom 14.5.24 -Volltreffer für die AfD Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zwar entschieden, dass die AfD jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Das reicht jedoch nicht aus, um deren Demagogie weiterzuverbreiten. Außerdem ist der Verfassungsschutz selbst sehr kritisch zu sehen, ob er überhaupt an der Beobachtung der Aktivitäten der AfD ausreichend mitwirkt - siehe damaligen NSU-Skandal. Unabhängig davon hat am Mittwoch das Landgericht Halle den...