Erstmals ein gerichtliches Ja zum verkaufsoffenen Sonntag: Stadt Duisburg hat ihre Hausaufgaben gemacht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat erstmals einen ver.di-Antrag auf Verbot des Sonntagsshoppings abgelehnt. Dabei hatte ver.di Duisburg im Vorfeld erklärt, dass der Antrag des Einzelhandelsverbandes auf Sonntagsöffnung ungeprüft und pauschal von der Stadt genehmigt worden sei. Nicht die Feste, sondern die Sonntagsöffnung hätte dabei im Vordergrund gestanden. Eben das sieht das Verwaltungsgericht Düsseldorf zumindest für den Termin am 2. April anders. Die Stadt habe nachvollziehbar darlegen...