verbindliche Termine

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Ratgeber

Terminvereinbarungen in den Zulassungs- und Führerscheinstellen des Kreises während der Osterferien erforderlich

In der Zeit von Montag, 26. März, bis Freitag, 6. April, können in den Zulassungs- und Führerscheinstellen im Kreishaus in Wesel und im Dienstleistungszentrum in Moers nur Kundinnen und Kunden bedient werden, die vorab einen verbindlichen Termin vereinbart haben. Die Pressestelle des Kreises Wesel teilt mit: Für die Abmeldung von Fahrzeugen, die Abholung von Führerscheinen und die einfache Adressänderung nach Umzug innerhalb des Kreisgebietes ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Der Kreis...

  • Wesel
  • 15.03.18
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