Ratgeber
Deutliche Einschränkungen durch das "Sonn- und Feiertagsrecht NRW"
Gladbeck. In Anbetracht des bevorstehenden Osterfestes macht das Ordnungsamt der Stadt Gladbeck jetzt nochmals auf die besonderen Vorschriften nach dem „Sonn- und Feiertagsrecht NRW“ aufmerksam. So ist der Karfreitag ein „stiller Feiertag“, an dem viele Veranstaltungen untersagt sind. Dies gilt unter anderem für Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Volksfeste, den Betrieb von Freizeitanlagen, den Betrieb von Spielhallen (auch Wettannahmen)...