Die Durchführung von privaten und öffentlichen Osterfeuern ist verboten
Verbot von Osterfeuern
Wiederholt erreichen die Stadtverwaltung Anfragen über die Anmeldung von Osterfeuern. Diese sind in diesem Jahr aufgrund der CoronaSchVO jedoch ausnahmslos verboten und fallen unter das Veranstaltungs- und Kontaktverbot. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro belegt. In der Aprilausgabe von NV-Aktuell wird noch zur Anmeldung der Osterfeuer aufgerufen. Dieser Aufruf ist allerdings veraltet und konnte aufgrund des Drucktermins und der erst danach erfolgten Anordnung der...