Private Fest bis 50 Personen erlaubt
Weitere Corona-Lockerungen in NRW ab heute
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat die ab Montag, 15. Juni, geltende Fassung der CoronaSchVO veröffentlicht. Im Nachfolgenden haben wir die relevanten Änderungen zusammengefasst: Veranstaltungen und Festveranstaltungen Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie...