Veranstalter Grundstückseigentümer

Beiträge zum Thema Veranstalter Grundstückseigentümer

Ratgeber
Fotoarchiv © Jürgen Thoms

Alle klassischen Brauchtumsfeuer sind in diesem Jahr wegen der Coronapandemie verboten
Update: Osterfeuer in Unna - nur mit maximal zwei Personen

KREISSTADT UNNA ■ In Zeiten der Corona-Krise können auch die Osterfeuer nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist in diesem Jahr nur unter der Aufsicht von zwei Personen im Zeitraum zwischen dem 14. und 30. April erlaubtjeweils tagsüber bis 18:00 Uhr - nicht an Sonntagen. Ab dem 01. Mai sind die Aufschichtungen durch den Veranstalter oder Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu entsorgen. Zudem hat der Veranstalter oder Grundstückseigentümer dafür zu...

  • Unna
  • 07.04.20
  • 1
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