Unwissenheit
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. CDU, SPD, Grüne, Linke und FDP wussten nicht, dass der Bürgerentscheid bis zum 18. 2. 2014 noch zu stoppen ist. Aus dieser Unwissenheit heraus haben diese Ratsmitglieder den Antrag der UVB abgelehnt. Mehr noch, der Antrag der UVB, dem Bürgerbegehren stattzugeben, wurde als „dummes Zeug“ abgetan. Als Ergebnis dieser Unwissenheit muss die Stadt jetzt zur Strafe 53.000 € verwirtschaften, die sie im Grunde gar nicht hat. Wäre dem Antrag der UVB zugestimmt...