Na sowas: Flughafen verzichtet auf Beschwerde gegen Urteil - Aber Schluss ist damit noch lange nicht
Anfang Dezember 2015 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) über die Genehmigung erweiterter Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund. Die Genehmigung wurde durch das Urteil für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, aber nicht aufgehoben. Bestätigt hat das Gericht, dass die Genehmigung nicht gegen Ziele der Raumordnung auf Landes- und Regionalebene verstößt. Ebenso steht der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2000 einer Betriebszeitenverlängerung nicht entgegen....