Politik
Heimbewohner des St. Antonius-Stifts wollen nicht weichen
Voller Entsetzen erfuhr die Bochumer Montagsdemo von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Die Klage des Trägers des St. Antonius-Stiftes auf einstweilige Anordnung (Stopp der Verlegung der Bewohner in andere Einrichtungen) wurde abgewiesen. Ob gegen dieses Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt wurde, ist der Montagsdemo nicht bekannt. Das Schicksal der oft sehr kranken Bewohner dieser Einrichtung ist ungewiss. Droht in Kürze eine Zwangsräumung? Gemeinsam mit...