Polizisten überprüfen Autofahrerin
Farblose Fälscher
Auch am 11.11. geht die Fälschung einer HU-Plakette nicht als Karnevalsscherz durch. Ein Urkundenfälschung (§ 267 StGB) begeht, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Urkundenfälschungen können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Einer Polizeistreife war auf der Teutoburger Straße ein silberner Mazda aufgefallen, auf dessen hinterem Kennzeichen eine „farblose“...