Überregionales
Nächste Hebammen-Kündigung durch KKEL ist unwirksam - Wiedereröffnung der St. Barbara-Geburtshilfe ist das eigentliche Ziel der Kläger!
Gladbeck. Die nächste Niederlage vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht mussten jetzt die "Katholischen Kliniken Emscher-Lippe" (KKEL) hinnehmen: Im Zuge der Streitigkeiten um die Kündigung der im St. Barbara-Hospital tätigen Hebammen stellte das Arbeitsgericht in einem weiteren Fall die "Unwirksamkeit der Änderungskündigung" fest. Geklagt hatte eine inzwischen 58 Jahre alte Hebamme, Mutter von drei Kindern. Mehr als 35 Jahre hatte die Klägerin bei "KKEL" gearbeitet, ehe sie Ende Dezember 2016...