Unwetterschäden

Beiträge zum Thema Unwetterschäden

Ratgeber
Foto: VZ NRW/adpic

Unwetter-Schäden
Was zu tun ist, wenn Sturm, Starkregen und Hagel üble Folgen haben

Unwetter-Schäden schnell der Versicherung melden Der Deutsche Wetterdienst warnt aktuell vor Gewitter, Starkregen und Sturmböen in Nordrhein-Westfalen. Dabei können Bäume umstürzen, Äste abbrechen und Dachpfannen von Häusern geblasen werden. „Im Schadensfall gilt der Dreiklang aus Sichern, Dokumentieren und Informieren”, sagt Angelika Wösthoff von der Beratungsstelle Oberhausen der Verbraucherzentrale NRW und erklärt, was man zu Hause rechtzeitig sichern sollte und wie mögliche Schäden bei der...

  • Oberhausen
  • 20.06.24
  • 1
Ratgeber
Unwetterlage in NRW: Schwere Sturmböen mit bis zu 100 Stundenkilometer können Dachziegel lösen und Bäume und Äste zu Fall bringen. „Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden”, erläutert Andreas Nawe Leiter der Verbraucherzentrale NRW in Langenfeld. | Foto: Zur Verfügung gestellt von: Verbraucherzentrale NRW

Verbraucherzentrale Langenfeld Tipp: Sturmwarnung
Schäden sollten schnell der Versicherung gemeldet werden

Der Deutsche Wetterdienst warnt vor einer Unwetterlage in NRW. Schwere Sturmböen mit bis zu 100 Stundenkilometer können Dachziegel lösen und Bäume und Äste zu Fall bringen. „Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden”, erläutert Andreas Nawe Leiter der Verbraucherzentrale NRW in Langenfeld. Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und was Betroffene beachten müssen, erklären nachfolgende Tipps: Eine Police reicht nicht:...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 17.02.22
Ratgeber
Foto: Frank Heldt

Unwetter: Sturmschäden schnell der Versicherung melden

Blitzeinschlag, überflutete Straßen, voll gelaufene Keller und blockierte Bahnstrecken. Die Regulierung von Schäden, die das Unwetter an Pfingstmontag mit abgedeckten Dächern und umgeknickten Bäumen angerichtet hat, ist in der Regel ein Fall für die Versicherung. Verschiedene Policen springen ein, um Schäden finanziell auszugleichen, so die Verbraucherzentrale NRW. „Sturmschäden müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden. Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen...

  • Gladbeck
  • 10.06.14
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