Politik
Untersuchung im Kreis Mettmann
Kreissozialamt befragt Vermieter
Der Kreis Mettmann ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) im angemessenen Umfang zu übernehmen. Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietenniveau in den verschiedenen Regionen des Kreises. Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung werden daher Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine schriftliche Vermieterbefragung erhoben....