Geschäfte in der Essener Innenstadt bleiben am Sonntag geschlossen
Der verkaufsoffene Sonntag am 15. April in der Essener Innenstadt darf nicht stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute Abend entschieden. Wiederholt hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gegen die Ladenöffnung am Sonntag geklagt. Der Frühlingsmarkt auf dem Willy-Brandt-Platz mit 25 Ständen rechtfertige keinen verkaufsoffenen Sonntag, hatte Ver.di argumentiert. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Auffassung geteilt - und den verkaufsoffenen Sonntag...