Mehr als verdoppelt
960 Alleinerziehende erhalten Unterhaltsvorschuss
Seit dem 1. Juli 2017 gilt die geänderte Fassung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG). Damals wurde nicht nur der Vorschuss erhöht, den Alleinerziehende erhalten, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, sondern auch die Bezugsdauer vom zwölften bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Dadurch sind sowohl Arbeitsaufwand als auch Kosten bei der Stadtverwaltung gestiegen. "Waren es in den Jahren zuvor noch 400 bis 430 bezugsberechtigte Alleinerziehende, liegen die Zahlen aktuell bei 960",...