Geowissenschaftliche Landesaufnahme – Kartierungen in Dorsten
Dorsten. Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen – ein Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW – wird in Dorsten bis Dezember 2017 Arbeiten für die geowissenschaftliche Landesaufnahme durchführen. Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 2 des Lagerstättengesetzes vom 04.12.1934 (RGBl. S. 1223) in der Fassung vom 10. November 2001 (BGBl. S. 2992) auch ohne vorherige Anmeldung berechtigt zum...