Natur + Garten
Heckenschnitt im Frühjahr und Sommer verboten
Die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Hagen erinnert an das Verbot, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres zu beschneiden, um die Tierwelt nicht in ihrem Lebensraum einzuschränken. Die Regelung greift außerhalb von Wald-, Park-, oder Gartenflächen, wobei übliche „Formschnitte“ an Hecken oder die Rückschnitte zur Gesundhaltung von Bäumen ebenfalls ausgenommen sind. Dies dient dem Schutz von Tieren, welche im Frühjahr und Sommer...