Untere Landschaftsbehörde

Beiträge zum Thema Untere Landschaftsbehörde

Natur + Garten
Auch das heimische Rotkehlchen, das zu den bedrohten Vogelarten gehört, sucht gern Zuflucht in Hecken und Gestrüpp. Daher gilt vom 1. März bis 30. September wieder eine rigoroses Gehölzschnitt-Verbot. | Foto: Lokalkompass Bergkamen

Gehölzschnitt ist ab dem 1. März verboten!

Der Winter 2014/2015 hat die Emscher-Lippe-Regtion mit Sicherheit noch nicht endgültig verlassen, doch das hält auch viele Gladbecker natürlich nicht davon ab, ihre Garten für die kommenden Vegetationsperiode gründlich vorzubereiten oder gar komplett umzugestalten. Allerdings drängt da nun etwas die Zeit, denn vom 1. März bis 30. September bleibt es weiterhin verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen! An diese für den Artenschutz wichtige...

  • Gladbeck
  • 12.02.15
  • 2
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