Untere Landschaftsbehörde

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Politik
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Rückschnitt von Hecken und Gebüsch in Angermund – Anfrage im Stadtrat

Düsseldorf, 20. Mai 2019 Ein Angermunder Bürger berichtet, dass am 15. und 16. Mai 2019 Hecken und Gebüsch an der Straße „Zur Lindung“ geschnitten wurden. Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Bäume und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER, nimmt diesen aktuellen Vorfall zum Anlass, in der nächsten Stadtratssitzung zu fragen, welche Behörde oder Institution...

  • Düsseldorf
  • 20.05.19
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