Mitwirkungspflicht und Jobcenter
Kosten für Widersprüche und Sozialklagen im Jobcenter Märkischer Kreis
Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. Seit Jahren werden die Rechte der Leistungsberechtigten schleichend abgebaut. Faire und unabhängige Widerspruchsverfahren gibt es nicht, weil die Widerspruchstellen-Mitarbeiter allesamt abhängig beschäftigt auf den Gehaltslisten der Jobcenter stehen und den Weisungen der Jobcenter-Geschäftsführer geradezu hörig sind. Zudem hat die Bundesregierung die Jobcenter von der kostenmäßigen...