Schulpflicht nur für zugewiesene Flüchtlinge
Wie die stellvertretende Leiterin des Kommunalen Integrationszentrum Kreis Unna (KI), Anne Nikbin, erklärt, beginnt die Schulpflicht für junge Flüchtlinge erst dann, wenn sie einer Kommune zugewiesen sind, und dann nachfolgend in der Regel auch in dieser Stadt bzw. Gemeinde zugeteilt werden. Zur Erklärung grenzt das KI in einer aktuellen Pressemitteilung ab, dass es für die Unterbringung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in einer passenden Schule organisiert. Keine Beschulung...