Blaulicht
Traurig aber erwiesen:
Übeltäter für fahrlässige Brandstiftung bekannt!
Fahrlässige vorsätzliche Brandstiftung nennt man es, wenn Raucher ihre Zigarettenkippen bewusst, bei diesen Temperaturen in trockenes Gelände (Wald, Feld, Wiese) entsorgen! Der Übeltäter heißt "glühende Zigarettenkippe". Diese kann durchaus wegen der Restglut noch ein Flächenbrand 🔥entzünden. 🤔Rauchern ist das meistens nicht bewusst . Kommt in diesem Fall noch ein Mensch zu Schaden ,so kann es durchaus, bei Überführung des Täters, zu einer Anklage kommen. 👎Autofahrer die Kippen glühend während...