Ratgeber
Polizei NRW : Seit Anfang des Jahres gelten härtere Strafen
Seit Anfang des Jahres gelten härtere Strafen für Gaffer.
Seit Anfang des Jahres gelten härtere Strafen für Gaffer. Das Aufnehmen oder Verbreiten von Fotos und Videos von Unfällen ist nach § 201a StGB eine Straftat. Bislang galt das Gesetz nur für das Fotografieren von überlebenden Unfallopfern - nun gilt es auch für verstorbene Unfallopfer. Weitere Infos finden Sie hier: https://polizei.nrw/artikel/gaffer-gefaehrden-mit-ihrer-sensationsgier-das-leben-anderer Quelle: Polizei NRW