Politik
15 km - Radius
Bewegungseinschränkung aufgrund von Corona nicht sinnvoll
In Corona-Hotspots ab 200 Infizierten pro 100 000 Einwohner gilt seit Montag eine Bewegungseinschränkung für die Bewohner. Sie dürfen sich nur max. 15 km (Luftlinie) von der Stadt/Landkreisgrenze in die benachbarten Regionen bewegen. Diese Einschränkung ist selbst von Politikern umstritten und bezweckt nicht das Ziel, die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zu verringern. Wenn Ausflüge in die nähere Umgebung nicht mehr möglich sind, ballen sich die Menschen im Bereich der Hotspot-Region,...